AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schloss Reckenberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schloss Reckenberg

Vertragspartner / Betreiber

Dirk Meier Westhoff
– Gut Reckenberg / Schloss Reckenberg –
Ostenfelder Straße 14
59269 Beckum

Objektadresse

Schloss Reckenberg
Reckenberg 1
35104 Lichtenfels

1. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Ferienwohnungen bzw. Unterkünften im Schloss Reckenberg sowie für damit verbundene Leistungen des Betreibers.
    2. Sie gelten außerdem für Verträge über die Nutzung von Schloss Reckenberg, seiner Räumlichkeiten und Außenflächen für Veranstaltungen, Tagungen, Feiern und sonstige vereinbarte Nutzungen.
    3. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie eine Nutzung der überlassenen Wohnungen, Räume oder Flächen zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Betreibers.
    4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Anwendung ausdrücklich zugestimmt wurde.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner und Buchungsbestätigung

    1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchungs- oder Veranstaltungsanfrage durch den Betreiber zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine Buchungsbestätigung oder einen von beiden Seiten bestätigten Buchungs- bzw. Veranstaltungsvertrag erfolgen.
    2. Weicht die Buchungsbestätigung von der ursprünglichen Anfrage ab, ist der Inhalt der Buchungsbestätigung maßgeblich, sofern der Kunde die geänderten Bedingungen akzeptiert.
    3. Vertragspartner sind der Betreiber und der Kunde. Erfolgt die Buchung durch einen Dritten für einen anderen Gast oder Veranstalter, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vertretung und Haftung.
    4. Ergänzende Vereinbarungen, insbesondere zu Leistungen, Preisen, Personenzahlen, Veranstaltungsabläufen oder Sonderwünschen, werden im jeweiligen Angebot, in der Buchungsbestätigung oder im Buchungsvertrag festgehalten.

3. Bereitstellung, Anreise und Abreise bei Übernachtungen

    1. Der Kunde hat Anspruch auf die gebuchte Ferienwohnung bzw. Unterkunft entsprechend der Buchungsbestätigung. Ein Anspruch auf darüber hinausgehende oder nicht ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale besteht nicht.
    2. Die gebuchte Unterkunft steht am vereinbarten Anreisetag grundsätzlich ab 15:00 Uhr zur Verfügung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
    3. Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft grundsätzlich bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zu übergeben, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
    4. Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nur nach vorheriger Abstimmung und Bestätigung durch den Betreiber möglich.
    5. Bei verspäteter Rückgabe kann der Betreiber einen hierdurch tatsächlich entstehenden Mehraufwand oder Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend machen.

4. Leistungen, Preise und Zahlung

    1. Der Betreiber ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen bereitzustellen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die gebuchte Unterkunft, Veranstaltung sowie sonstige vereinbarte Leistungen geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen, die der Kunde veranlasst und die der Betreiber gegenüber Dritten beauftragt.
    3. Maßgeblich sind die Preise und Leistungen in der jeweiligen Buchungsbestätigung, im Angebot oder im Buchungsvertrag. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
    4. Nachträgliche Änderungen der Personenzahl, Aufenthaltsdauer, Veranstaltungsdauer, Flächennutzung oder sonstiger Leistungen bedürfen der Abstimmung mit dem Betreiber und können zu einer entsprechenden Anpassung des vereinbarten Preises führen.
    5. Rechnungen ohne gesondert angegebenes Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
    6. Der Betreiber kann bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder dem Buchungsvertrag.
    7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden

    1. Für Rücktritt und Stornierung gelten in erster Linie die im jeweiligen Angebot, in der Buchungsbestätigung oder im Buchungsvertrag vereinbarten Stornierungsbedingungen.
    2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und der Kunde eine verbindlich gebuchte Leistung nicht in Anspruch nimmt, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Betreiber muss sich insbesondere ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung oder Nutzung anrechnen lassen.
    3. Für Gruppenbuchungen und Veranstaltungen können gesonderte Stornierungsfristen und -kosten vereinbart werden. Diese ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Buchungsvertrag.
    4. Dem Kunden bleibt stets der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als der geltend gemachte Betrag.

6. Rücktritt des Betreibers

    1. Der Betreiber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet wird.
    2. Der Betreiber kann außerdem aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn:
      • höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
      • wesentliche Angaben bei der Buchung vorsätzlich unrichtig oder irreführend gemacht wurden,
      • begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Nutzung den sicheren oder ordnungsgemäßen Betrieb des Schlosses erheblich beeinträchtigen könnte,
      • die Räume, Wohnungen oder Flächen zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck genutzt werden sollen.
    1. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

7. Haftung

    1. Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    2. Bei Störungen oder Mängeln wird der Betreiber nach Kenntniserlangung bemüht sein, innerhalb angemessener Zeit Abhilfe zu schaffen. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel möglichst unverzüglich mitzuteilen und im zumutbaren Umfang zur Schadensminderung beizutragen.
    3. Für Fahrzeuge, die auf dem Grundstück oder den ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden, kommt ohne ausdrückliche Vereinbarung kein Verwahrungsvertrag zustande. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
    4. Für Leistungen externer Anbieter, die lediglich vermittelt werden, haftet der Betreiber nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
    5. Für persönliche Gegenstände der Gäste und Veranstaltungsteilnehmer gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.


8. Besondere Bedingungen für Veranstaltungen

    1. Schloss Reckenberg kann für Veranstaltungen, Feiern, Tagungen und vergleichbare Anlässe genutzt werden. Art und Umfang der Nutzung sowie gegebenenfalls gastronomische Leistungen und die Zulässigkeit externer Dienstleister richten sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Buchungsvertrag.
    2. In Innenräumen und Außenbereichen sind offenes Feuer, Fackeln, Feuerwerk, Himmelslaternen, Konfetti und vergleichbare Materialien nur zulässig, wenn der Betreiber zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Gesetzliche und behördliche Vorgaben sind in jedem Fall einzuhalten.
    3. In sämtlichen Innenräumen gilt Rauchverbot.
    4. Veranstaltungsdauer, Musik- bzw. Lautstärkeregelungen und Endzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Buchungsvertrag sowie gegebenenfalls aus behördlichen Vorgaben.
    5. Parkflächen dürfen nur entsprechend der Beschilderung und den Weisungen vor Ort genutzt werden. Rettungswege, Zufahrten und sonstige freizuhaltende Flächen dürfen nicht blockiert werden.
    6. Kinder sind auf dem Gelände von ihren aufsichtspflichtigen Begleitpersonen zu beaufsichtigen.
    7. Änderungen der Personenzahl, der vereinbarten Leistungen oder des Veranstaltungsablaufs müssen möglichst frühzeitig mitgeteilt werden. Soweit im Buchungsvertrag eine Frist vereinbart wurde, ist diese maßgeblich.
    8. Eigene Speisen und Getränke sowie externes Catering sind nur nach vorheriger Abstimmung und Zustimmung des Betreibers zulässig.
    9. Zusätzliche Leistungen wie Mobiliar, Dekoration, Tischwäsche, weitere Räumlichkeiten, technische Ausstattung oder Übernachtungsmöglichkeiten werden im jeweiligen Angebot oder Buchungsvertrag festgehalten.
    10. Externe Dienstleister sind dem Betreiber innerhalb der vereinbarten Frist zu benennen.
    11. Dekorationen dürfen nur an den hierfür freigegebenen Stellen angebracht werden und sind nach der Veranstaltung vollständig und rückstandslos zu entfernen. Das Nageln, Schrauben oder sonstige Beschädigen von Wänden, Böden, Balken oder anderen Gebäudeteilen ist nicht gestattet.
    12. Für außergewöhnlichen Reinigungsaufwand, Beschädigungen oder zurückgelassenen Müll können die tatsächlich entstandenen Kosten im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.

9. Hunde und sonstige besondere Hinweise

    1. Hunde dürfen nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch den Betreiber mitgebracht werden. Etwaige Zuschläge oder besondere Bedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
    2. Andere Haustiere sind grundsätzlich nicht vorgesehen und bedürfen einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Betreibers. Katzen sind nicht gestattet.
    3. Hundehalter sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass durch das Tier keine Beeinträchtigungen, Verunreinigungen oder Schäden entstehen. Für verursachte Schäden haftet der Halter nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    4. Fundsachen und zurückgelassene Gegenstände werden auf Anfrage und gegen Erstattung der entstehenden Kosten nachgesandt. Die weitere Aufbewahrung und Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

10. Schlussbestimmungen

    1. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder im Buchungsvertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
    2. Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
    3. Erfüllungs- und Zahlungsort richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den konkreten vertraglichen Vereinbarungen.
    4. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betreibers als Gerichtsstand vereinbart werden.
    5. Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
    6. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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